
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns und
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Sie gelten – in der jeweils aktuellen Fassung – auch für alle künftigen Geschäftsvorfälle.
2. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen. Diese gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich und ausdrücklich
zugestimmt haben. Dasselbe gilt für Änderungen oder Ergänzungen unserer Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
1. Soweit nichts anderes vereinbart oder in unserem Angebot aufgeführt ist, sind unsere Angebote
freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbetätigung oder Ausführung der
Leistung zustande.
2. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn die Teillieferung ist für den Kunden unzumutbar.
3. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Kalkulationen
von Zeit- und Fremdkostenaufwand sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche
vereinbart werden.
§ 3 Subunternehmer
Wir können die von uns geschuldeten Vertragsleistungen auch durch Dritte erbringen lassen, es
sei denn, die Vergabe an Subunternehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 4 Lieferung, Lieferzeit
1. Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportversicherungen
werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
Wenn der Kunde keine besondere schriftliche Weisung erteilt, erfolgt die Wahl der Transportmittel
und Transportwege nach billigem Ermessen.
2. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle erforderlichen Genehmigungen,
vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstigen
Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Ansonsten verlängert sich
die Frist um einen angemessenen Zeitraum unter Berücksichtigung unserer sonstigen betrieblichen
Dispositionen.
§ 5 Preise und Preisanpassung
1. Die Preise in unseren Angeboten sind Nettopreise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Die
Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungserbringung
ist hinzuzurechnen.
2. Kostensteigerungen, insbesondere für Löhne oder Papier, berechtigen uns zu einer entsprechenden
Erhöhung der Preise, wenn unsere Leistung gemäß den vertraglich getroffenen Vereinbarungen
später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist oder aus Gründen erfolgt, die
der Kunde zu vertreten hat.
3. Bei Dauerschuldverhältnissen und Sukzessivlieferungsverträgen können die vorstehenden
Preisanpassungen vorgenommen werden, ohne dass es auf die Frist von vier Monaten ab Vertragsabschluss
ankommt.
4. Für die Verpackung der von uns zu liefernden Ware berechnen wir für Lohn und Material die
Selbstkosten. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
5. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe orientiert sich
an dem erbrachten Leistungsstand, der bei Anforderung einer Abschlags-zahlung von uns beschrieben
wird. Der Kunde ist berechtigt, einen Nachweis über den Leistungsstand zu verlangen.
6. Wir sind berechtigt, Sicherheit bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruches, wie er
sich aus dem Vertrag oder einem nachträglichen Zusatzauftrag ergibt, sowie wegen Nebenforderungen
zu verlangen. Die Nebenforderungen sind mit 10 % des zu sichernden Vergütungsanspruches
anzusetzen. Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen
eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Das Kreditinstitut oder der Kreditversicherer darf Zahlungen
an uns nur leisten, soweit der Kunde unseren Vergütungsanspruch anerkennt oder durch vorläufig
vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen
vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf. Wir erstatten dem Kunden
die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2 % jährlich. Dies
gilt nicht, soweit eine Sicherheit wegen Einwendungen des Kunden gegen unseren Vergütungsanspruch
aufrechterhalten werden muss und die Einwendungen sich als unbegründet erweisen.
§ 6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung
vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle im Zeitpunkt unserer Lieferung bereits entstandenen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
2. Der Kunde ist, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, zur Sicherungsübereignung oderVerpfändung
der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung im geordneten Geschäftsgang
berechtigt. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt er hiermit in Höhe des Rechnungswertes
der Vorbehaltungsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Im Falle des Zahlungsverzuges
ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen die Schuldner der abgetretenen
Forderungen zu benennen sowie alle Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und zur Verfügung zu
stellen, die zur Durchsetzung des abgetretenen Anspruches erforderlich sind. Übersteigt der Wert
der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen des Kunden um insgesamt mehr als 20 %,
so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch unsere über Sicherung beeinträchtigten
Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 8 Leistungsabweichungen
1. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden ohne Interesse.
2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungs-verfahren können unwesentliche Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden.